Neuköllns erste Fahrradstraße
Das Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln begrüßt Maßnahmen, die dazu dienen, das Radfahren im Bezirk sicherer und attraktiver zu machen. Dazu gehören auch Fahrradstraßen, deren vermehrte Einrichtung wir mit dem Volksentscheid Fahrrad seit 2015 fordern.
Die Einrichtung Neuköllns erster Fahrradstraße in einem kurzen Abschnitt der Weserstraße ist daher grundsätzlich gut. Während die meisten Radfahrenden die Fahrradstraße annehmen und die Vorfahrtsregelung zwischen Kottbusser Damm und Reuterstraße positiv bewerten, weichen manche nach wie vor auf die Gehwege aus, manche üben konkrete Kritik. Das Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln hat inzwischen viele Kritikpunkte gesammelt. Mit Blick auf die vom Bezirk beschlossene und bald einzurichtende Fahrradstraße am Weigandufer kommentiert fürs Netzwerkmitglied Jörg Raudszus, der außerdem Anwohner im Reuterkiez ist und dessen Kinder ihren Schulweg durch die Weserstraße haben:
„Die Fahrradstraße Weserstraße ist gut. Aber nicht gut genug. Viele Radfahrende dort freuen sich jetzt über Vorrang auf der Straße und das Recht, auch mal nebeneinander fahren zu dürfen. Andere fühlen sich immer noch gefährdet von vielen Autos, die die Straße verbotenerweise als Abkürzung benutzen.“
Dass der Bezirk gleich an den Kreuzungen mit Hobrecht- und Friedelstraße die Vorfahrtsregelung geändert und Stop-Schilder für den Querverkehr aufgehängt hat, hat überrascht – und zwar positiv. Denn Vorfahrt für den Radverkehr, das sollte die Prämisse sein, in der Weserstraße und anderswo, etwa auch in der zukünftigen Fahrradstraße Weigandufer. Auch Erklär-Schilder und Kontrollen des Ordnungsamtes in den ersten Wochen zeigen: die Bezirksverwaltung gibt sich Mühe. Weiter so, gerade auch mit Kontrollen!
Luft nach oben
Denn das zeigt auch auf, wo die Fahrradstraße bisher schlecht funktioniert: Nur für „Anlieger frei“ wird massiv ignoriert, und geparkt wird, wie es Autofahrer*innen gefällt, Gefährdungen durch Engstellen an Kreuzungen inklusive.
Der Wegfall der alten Radwege führt außerdem zu einer Verschlechterung für Kinder: Die dürfen bis zum achten Geburtstag nach StVO gar nicht auf die Straße, auch nicht auf die Fahrradstraße. Und so lange auch auf der Fahrradstraße von Kraftfahrzeugfahrenden gerast und gedrängelt wird: Wer mag da ein 10- oder 13-jähriges Schulkind auf die Straße zwingen? „Doch der Maßstab für den Erfolg müssen unsere Kinder sein. Die müssen sich auf der Fahrradstraße sicher fühlen. Dafür muss der Bezirk dringend sorgen.“